Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Herz zu Herz“ YOGA RETREAT mit Rebecca und Wiebke Zeitraum: 17.05.2023- 21.05.2023

§1 Abschluss eines Vertrages

Die Anmeldung ist beidseitig verbindlich. Der Reisende hat Anrecht auf die in der Retreatbeschreibung vorgestellten Leistungen.
Der Veranstalter hat im Gegenzug das Anrecht auf den fälligen Betrag entsprechend der Berechnung. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Reisende eine Rechnung sowie eine Anmeldebestätigung per E Mail. Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch (Email) vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form und kann als Email erfolgen. Es gelten die in der Reisebestätigung vereinbarten Leistungen.

§2 Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung ist 10 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu überweisen.

§3 Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben von Yoga bestehen.

§4 Leistungen und Leistungsänderungen

Es gelten die Leistungsbeschreibungen im Internet-Auftritt https.:// www.loveyogalove.de bzw. die nach der Anmeldung vertraglich vereinbarten Leistungen.
Der Retreatveranstalter behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen nach Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen.
Der Retreatveranstalter ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen möglichst unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.
Im Falle einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Leistung seitens des Retreatveranstalters hat das der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Anreise, davon in Kenntnis zu setzen.
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Änderungen im geplanten Veranstaltungsverlauf sind aufgrund des
Leistungsangebots nicht immer auszuschließen. An- und Abreise sind von
den Teilnehmern selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung des Retreatveranstalters.

§5 Haftung des Reiseveranstalters

Die Teilnahme an Kurs- und Freizeitangeboten, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen, sowie der Aufenthalt erfolgen auf eigene Verantwortung. Der Retreatveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als

Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder die als Zusatzangebot während der Reise genutzt werden (z.B. Flüge, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Ausstellungen usw.) Die Haftung vom Retreatveranstalter erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Yoga – und Freizeitangebot verbunden sind und vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen werden und auf solche Schäden, die dem Teilnehmer während der Ausübung von Yoga – und Freizeitangeboten durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen. Der Retreatveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust und die Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer. Ebenfalls schließt der Retreatveranstalter Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden aus.

§6 Beschränkung der Haftung (Bezugnahme auf § 651 g BGB)

Zulässige Haftungsbeschränkung

(1) Der Reiseveranstalter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränken,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
(2) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.“

§7 Schäden im Mietobjekt

Der Reisende haftet für verursachte Schäden in der für ihn bestimmten Mietunterkunft. Es empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.

§8 Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Retreatveranstalter.
Die Abmeldung wird wirksam ab dem Tag, an dem sie beim Retreatveranstalter eintrifft. Tritt der Kunde von der Yogareise zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Retreatveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Tritt der Teilnehmer von der Reise zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Retreatveranstalter Aufwendungsersatz des Gesamtbetrags nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldeten Teilnehmer verlangen:
Bei schriftlicher Stornierung (postalisch eingehend) in einem Zeitraum von 3 – 6 Monaten vor Retreatbeginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 20% der Seminargebühr. In einem Zeitraum von 1 – 3 Monate vor Retreatbeginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 50% der Seminargebühr. in einem Zeitraum von weniger als 1 Monat vor Retreatbeginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 100% der Seminargebühr.
Auch für den Fall des Entstehens verschuldeter Körperschäden des Teilnehmers behält der Retreatveranstalter Anspruch auf den Reisepreis.

Umbuchungswünsche des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt und mit 30,- Euro berechnet und wie ein kostenpflichtiger Rücktritt vom Reisevertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter die Rechte und Pflichten aus seinem Reisevertrag eintritt. Der Retreatveranstalter kann dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen. Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro erhoben. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Tritt ein Dritter die Reise an, so haften der eintretende Dritte und der Reisende dem Retreat Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

§9 Rücktritt und Kündigung durch den Retreatveranstalter

Der Retreatveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Retreatveranstalter , deren Vertreter oder den Vermieter nachhaltig stört (z.B. den Anweisungen der Kursleiter nicht Folge leistet) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Retreatveranstalter, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis erhalten.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Retreatveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.

Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Retreatveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
Falls in Folge von höherer Gewalt oder aus einem anderen schwer wiegenden Grund die Yogareise nicht stattfinden kann, besteht für den Retreat Veranstalter die Berechtigung, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verpflichtet sich d er Retreatveranstalter, die bereits erfolgten Zahlungen zurückzuerstatten. Weitergehende Haftungen werden nicht anerkannt.

§10 Versicherungen

Eine Reiserücktrittkostenversicherung ist nicht im Preis eingeschlossen.

§11 Änderung des Veranstaltungsverlaufes

Änderungen des Veranstaltungsverlaufes sind nicht auszuschließen. Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren kann das Kursprogramm geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden.

§12 Weitere Vertragsbedingungen

Für selbstverschuldete Schäden, Verluste oder Verletzungen trägt der Teilnehmer die volle Verantwortung. Der Retreatveranstalter und alle Vertreter und Mitarbeiter, die im Rahmen der Yogareise an der Yogareise beteiligt sind, sind von jeglichen Haftungsansprüchen freigestellt.

Jegliche Änderungen, Hinzufügungen und Streichungen von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform.

§13 Einverständniserklärung ONLINE BUCHUNGSMODALITÄT

Mit der Online Registrierung und Anmeldung werden o.g. AGBs akzeptiert.